Bachelor

Hier findet ihr die wichtigsten Informationen zum Bachelor kurz zusammengefasst. Wir aktualisieren diese Seite laufend mit häufig gestellten Fragen.

Allgemeines

Studienpläne

Einen kompletten Überblick über das Studium findet ihr in den Studienplänen der Fakultät.

Prüfungsordnung 2021

 

Prüfungsordnung 2015

 

Studienpläne für die Prüfungsordnung 2011 erhaltet ihr auf Anfrage von uns.

Wirtschaftschemie

Überblick über den neuen Studiengang Wirtschaftschemie.

 

Weitere Infos dazu findet ihr HIER.

 

Notenrechner

Hier findet ihr einen Notenrechner zur Berechnung eurer aktuellen Durschschnittsnote (ohne Honors-Modul).

 

Prüfungsordnung und Modulkatalog

Hier findet ihr die Prüfungsordnungen und den aktuellen Modulkatalog zur PO2011 und zur PO2015. Für alle Studierenden, die ihr Bachelor- oder Masterstudium an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Universität Regensburg ab dem Wintersemester 2015/16 aufgenommen haben, gilt die Prüfungsordnung 2015. Für alle, die die ihr Bachelor- oder Masterstudium an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Universität Regensburg ab dem Wintersemester 2011/12 aufgenommen haben, gilt die Prüfungsordnung 2011.

 

FAQ - Prüfungsordnung von 2015

PRÜFUNGEN

Stand: Juli 2017

Was ist ein Modul? Was ist eine Modulgruppe?

Module sind einzelne Lehrveranstaltungen. Mehrere thematisch zusammenhängende Module bilden eine Modulgruppe z.B. ist das Modul "Investition" im Studiengang BWL B.Sc. der Modulgruppe "Allgemeine Grundlagen" zugeordnet.

Wie oft kann ich eine Prüfung wiederholen und ist es möglich, bestandene Klausuren zu wiederholen?

Jede nicht bestandene Prüfung kann nur einmal wiederholt werden. Ein auch beim Wiederholungsversuch nicht bestandenes Modul aus einer Modulgruppe der ersten Studienphase oder aus einer Pflicht- oder Wahlmodulgruppe kann auf Antrag beim Prüfungsamt ein zweites Mal wiederholt werde, wenn die Modulgruppe ansonsten nicht bestanden wird.  Der Antrag muss spätestens einen Monat nach Bekanntgabe der Note gestellt werden. Von dieser Reglung kann während des Bachelorstudiums nur einmal Gebrauch gemacht werden.
Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden.

Wann finden Wiederholungsklausuren statt?

Wiederholungsklausuren finden immer im Semester nach dem Erstversuch statt. Meistens liegen die Termine im regulären Prüfungszeitraum, allerdings kann in manchen Fällen (v.a. bei mündlichen Wiederholungsprüfungen) der Termin auch schon vor dem regulären Prüfungszeitraum liegen. Meldet man sich im Semester nach dem Erstversuch nicht zur Wiederholungsprüfung an, verfällt der Wiederholungsversuch und die Note des Erstversuches bleibt endgültig stehen. Diese Frist verlängert sich nur dann, wenn man sich in einem Urlaubssemester aufgrund eines Auslandssemesters befindet (Achtung: ein Urlaubssemester wegen Praktikum oder sonstigen Aktivitäten zählt nicht!).

Muss ich mich zur Wiederholungsklausur anmelden?

Ja. DIe Anmeldung zur Wiederholungsklausur erfolgt genau wie die Anmeldung zu den regulären Klausuren in FlexNow. Meldet man sich nicht an, verfällt der Wiederholungsversuch.

Zählt bei einer Wiederholungsklausur immer die Note der Wiederholungsklausur, auch wenn diese schlechter ist?

Meldet man sich zur Wiederholungsklausur an, zählt immer die Note der Wiederholungsklausur, auch wenn diese schlechter ist als die Note aus dem Erstversuch.

Was ist wenn ich eine 4,X stehen lassen möchte?

Du hast eine Prüfung mit 4,X gerade nicht bestanden, möchtest aber diese Note behalten und nicht versehentlich in der Wiederholungsprüfung auf 5,0 abrutschen? Dann musst du einfach nichts tun und die Anmeldefrist zur Wiederholungsprüfung verstreichen lassen. Wenn man sich nicht wegen eines Auslandssemsesters im Urlaubssemester befindet, muss man eine Wiederholungsklausur zwingend im Semester nach dem Erstversuch schreiben. Für diesen Wiederholungsversuch muss man sich (wie für reguläre Klausuren auch) innerhalb der Anmeldefrist in FlexNow anmelden. Meldet man sich nicht an, verfällt der Wiederholungsversuch und die Note des Erstversuchs bleibt endgültig stehen.

Teilnahme Mikro/Makro II trotz Nichtbestehens von Mikro/Makro I

Unabhängig von den Ergebnissen der Mikro I /Makro I können Studierende an den Folgeveranstaltungen Mikro II /Makro II sowie deren Klausuren teilnehmen. Gleiches gilt für Statistik I und II. Entsprechende Kenntnisse für die Veranstaltungen werden jedoch vorausgesetzt.

Wann findet die Klausureinsicht statt?

Die Klausureinsicht findet gewöhnlich in der 2. oder 3. Woche des neuen Semesters statt und wird nur an zweien Termin angeboten. Die Termine werden rechtzeitig vom Prüfungsamt bekanntgegeben und u.a. auf der Fachschaftshomepage veröffentlicht.

Die Klausuren werden nur bei Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) ausgehändigt (NICHT Studentenausweis). Einsicht darf nur ein Mal alleine genommen werden, entweder vom Prüfling oder von einem Bevollmächtigten. Von den Klausuren dürfen keine Ablichtungen (Kopie, Einscannen, Foto) gemacht werden, Missachtung gilt als nachträglicher Täuschungsversuch.

Bitte bringt – soweit möglich – kein Handy, Jacke, Taschen o.ä. mit, da diese am Eingang abgelegt werden müssen.

 

WAHLMODULGRUPPE

Stand: Juli 2017

Woraus besteht die Wahlmodulgruppe?

Einen Überblick findet ihr HIER!

  • BWL
    • 30 KP
    • mindestens 3 Module aus WiWi
    • darunter mindestens 1 VWL-Modul (6 KP)
    • maximal 6 KP durch SFA (Studienbegleitende Fremdsprachen-Ausbildung) oder Praktikum, zusätzlich maximal 6 KP durch Rhetorik möglich
  • VWL bei einem Schwerpunkt
    • 48 KP
    • mindestens 6 Module aus WiWi
    • darunter mindestens 3 VWL-Module (18 KP) und mindestens 1 BWL-Modul (6 KP)
    • maximal 6 KP durch SFA (Studienbegleitende Fremdsprachen-Ausbildung) oder Praktikum, zusätzlich maximal 6 KP durch Rhetorik möglich
  • VWL bei zwei Schwerpunkten
    • 24 KP
    • mindestens 2 Module aus WiWi
    • darunter mindestens 1 BWL-Modul (6 KP)
    • maximal 6 KP durch SFA (Studienbegleitende Fremdsprachen-Ausbildung) oder Praktikum, zusätzlich maximal 6 KP durch Rhetorik möglich
  • IVWL
    • 18 KP
    • mindestens 3 Module aus WiWi
    • darunter mindestens 1 BWL-Modul (6 KP) sowie 2 VWL-Module (12 KP)
  • Winfo
    • 16 KP
    • mindestens 2 Module aus WiWi

Kann ich durch Überschießen in der Wahlmodulgruppe auf über 180 ECTS kommen?

In der Bachelor-Wahlmodulgruppe kann man durch die Einbringung des letzten WiWi-Moduls die KP-Gesamtanzahl um max. 4 KP überschreiten, d.h. man hat am Ende nicht 180 KP, sondern 184 KP.

Ein Überschießen ist aber nur mit dem letzten eingebrachten Modul im Wahlmodul möglich, also wenn in der Wahlmodulgruppe noch KEINE 30 KP (bei BWL und VWL) bzw. 18 KP (bei IVWL) bzw. 16 KP (bei Winfo) verbucht sind. Als verbucht ist ein Modul anzusehen, wenn für ein WiWi-Modul ein Anerkennungsantrag gestellt wurde oder zu einem WiWi-Modul die Anmeldung erfolgt ist. Wer schon 30 KP im Wahlmodul hat, kann sich für KEINE Klausur mehr anmelden und auch NICHT mehr die Anerkennung eines Moduls aus anderen Fakultäten beantragen.

Beispiel 1: Ein BWL- oder VWL-Student muss im Wahlbereich 30 KP erbringen. Wenn jemand bereits 4 "Standard"-Bachelormodule mit je 6 KP abgelegt hat und zusätzlich einen Rhetorikschein mit 4 KP eingebracht hat, hat er im Wahlbereich noch regulär 2 KP frei und kann durch die Überschussregelung nun auch noch eine 6-KP-Veranstaltung einbringen.

Beispiel 2: Bei einem BWL- oder VWL-Studenten sind folgende Module verbucht: 6 + 6 + 8 + 10 = 30 KP. In diesem Fall ist die Anmeldung/Anerkennung eines weiteren Moduls NICHT mehr möglich.

Diese Überschießregelung gilt auch nur für WiWi-Module. Wenn jemand z.B. zwei SFA-Kurse mit je 4 KP einbringt, werden vom zuletzt eingebrachten Modul 2 KP abgeschnitten. Falls jemand die Einbringung gleichzeitig beantragt, muss er im Antrag angeben, bei welchem Modul er 4 KP möchte und bei welchem nur 2 KP.

Formlose Anträge auf Anrechnung bitte immer im Prüfungsamt im Zimmer PT-1.1.2 zusammen mit Kopien der Scheine abgeben. Die Original-Scheine müssen kurz vorgezeigt werden.

In welchem Umfang kann ich Sprachkurse im Wahlmodul einbringen?

Obwohl das Einbringen von Sprachscheinen grundsätzlich auf 6 KP beschränkt ist, können auch Sprachkurse mit einer Wertigkeit von z.B. 8 KP eingebracht werden. Diese werden dann nur mit einer Kreditpunktzahl von 6 im Wahlmodul angerechnet, die überhängenden Punkte werden abgeschnitten.

Analoges gilt, wenn z.B. bereits ein Sprachkurs mit 4 KP eingebracht wurde und man einen weiteren anrechnen lassen möchte. Dieser zweite Kurs wird dann nur mit einer Wertigkeit von 2 KP in der Wahlmodulgruppe angerechnet, damit insgesamt die Grenze von 6 Kreditpunkten nicht überschritten wird.

Wir raten euch dazu eure Sprachscheine erst am Ende eures Studiums anerkennen zu lassen, damit ihr euch gegebenfalls aussuchen könnt, bei welchem Kurs die Wertigkeit begrenzt werden soll.

Kann ich einen Kurs in der Wahlmodulgruppe streichen lassen?

Eine erstmals abgelegte Prüfung innerhalb der Wahlmodulgruppe kann auf schriftlichen Antrag an das WiWi-Prüfungsamt gestrichen werden. Im Falle einer nicht bestandenen Prüfung muss der Antrag spätestens einen Monat nach Bekanntgabe der Note vorgelegt werden; bei einer bestandenen Prüfung kann der Antrag bis zur Beantragung des Zeugnisses eingereicht werden. Eine gestrichene Modulprüfung darf nicht erneut abgelegt werden. Während des Bachelorstudiums kann von dieser Möglichkeit nur einmal Gebrauch gemacht werden.

 

BACHELORARBEIT 

Stand: Juli 2017

Wie melde ich mich für die Bachelorarbeit an?

Die Anmeldung zur Bachelorarbeit unterscheidet sich je nach Studiengang:

BWL

  • Von ca. Mitte November bis Mitte Dezember kann man im LSF eine Präferenzliste von Lehrstühlen angeben, bei denen man gerne schreiben möchte.
  • Diese Anmeldung zählt für das kommende Sommersemester und für das daraffolgende Wintersemester.
  • Anfang Januar bekommt man Bescheid, ob man seinem Wunschlehrstuhl zugeteilt wurde oder nicht. Ab April/Mai beginnt dann bei den meisten Lehrstühlen die Schreibphase.
  • Um sich anzumelden, benutzt man dieses Anmeldeformular (PO 2015) bzw. Anmeldeformular (PO 2011) bzw. Anmeldeformular (PO 2007).
  • Wenn man im Wintersemester schreiben möchte, muss man sich ebenfalls im Winter (und zwar ein Jahr vorher!!!) anmelden. Nach der Zuteilung kann man mit dem Lehrstuhl einen Beginn im Winter absprechen.

VWL, IVWL, WInfo

Hier gibt es kein Zuteilungsverfahren; die Bachelorarbeiten werden mit den Lehrstühlen individuell abgesprochen.

 

Ausland 

Wie kann ich im Ausland studieren?

Alle nötigen Informationen zum Auslandsstudium findet ihr auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes. Dort findet ihr die nötigen Formulare, eine Übersicht aller angebotenen Austauschplätze sowie Erfahrungsberichte.

Zu beachten ist, dass die Bewerbung für z.B. das 5./6. Semester bereits zu Beginn des 3. Semesters ist! Ihr solltet euch also rechtzeitig darum kümmern. Wir helfen euch natürlich gerne bei der Planung eurer 2. Studienphase.

Zeugnis 

Was steht auf meinem Bachelor-Zeugnis?

Das Bachelorzeugnis beinhaltet:

  • den absolvierten Bachelorstudiengang,
  • die Schwerpunktmodulgruppe (nicht bei IVWL),
  • die abgelegten Module mit Note und Modul-Zuordnung,
  • die aus dem Ausland angerechneten Module mit Note und Modul-Zuordnung sowie dem Namen der Hochschule,
  • die Durchschnittsnoten für die einzelnen Modulgruppen,
  • das Seminar (nur VWL und IVWL) mit Note,
  • das Projektseminar (nur Winfo) mit Note,
  • das Thema der Bachelorarbeit mit Note und Name des Prüfers und Schwerpunktmodulgruppen-Zuordnung, sowie
  • die Gesamtnote, die sich als - mit Kreditpunkten gewichtete - Durchschnittsnote aus den Noten der Modulgruppen, Bachelorarbeit sowie evtl. (Projekt)Seminar errechnet.

Durchschnittsnoten werden stets nach der 2. Nachkommastelle abgeschnitten.

Ein Beispiel-Zeugnis hängt im Schaukasten vor dem Prüfungsamt aus.

 

FAQ - Prüfungsordnung von 2011

PRÜFUNGEN

Stand: Juli 2017

Wie oft kann ich eine Prüfung wiederholen und ist es möglich, bestandene Klausuren zu wiederholen?

Jede nicht bestandene Prüfung kann nur einmal wiederholt werden. Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden.

Wann finden Wiederholungsklausuren statt?

Wiederholungsklausuren finden immer im Semester nach dem Erstversuch statt. Meistens liegen die Termine im regulären Prüfungszeitraum, allerdings kann in manchen Fällen (v.a. bei mündlichen Wiederholungsprüfungen) der Termin auch schon vor dem regulären Prüfungszeitraum liegen. Meldet man sich im Semester nach dem Erstversuch nicht zur Wiederholungsprüfung an, verfällt der Wiederholungsversuch und die Note des Erstversuches bleibt endgültig stehen. Diese Frist verlängert sich nur dann, wenn man sich in einem Urlaubssemester aufgrund eines Auslandssemesters befindet (Achtung: ein Urlaubssemester wegen Praktikum oder sonstigen Aktivitäten zählt nicht!).

Muss ich mich zur Wiederholungsklausur anmelden?

Ja. DIe Anmeldung zur Wiederholungsklausur erfolgt genau wie die Anmeldung zu den regulären Klausuren in FlexNow. Meldet man sich nicht an, verfällt der Wiederholungsversuch.

Zählt bei einer Wiederholungsklausur immer die Note der Wiederholungsklausur, auch wenn diese schlechter ist?

Meldet man sich zur Wiederholungsklausur an, zählt immer die Note der Wiederholungsklausur, auch wenn diese schlechter ist als die Note aus dem Erstversuch.

Was ist wenn ich eine 4,X stehen lassen möchte?

Du hast eine Prüfung mit 4,X gerade nicht bestanden, möchtest aber diese Note behalten und nicht versehentlich in der Wiederholungsprüfung auf 5,0 abrutschen? Dann musst du einfach nichts tun und die Anmeldefrist zur Wiederholungsprüfung verstreichen lassen. Wenn man sich nicht wegen eines Auslandssemsesters im Urlaubssemester befindet, muss man eine Wiederholungsklausur zwingend im Semester nach dem Erstversuch schreiben. Für diesen Wiederholungsversuch muss man sich (wie für reguläre Klausuren auch) innerhalb der Anmeldefrist in FlexNow anmelden. Meldet man sich nicht an, verfällt der Wiederholungsversuch und die Note des Erstversuchs bleibt endgültig stehen.

Teilnahme Mikro/Makro II trotz Nichtbestehens von Mikro/Makro I

Unabhängig von den Ergebnissen der Mikro I /Makro I können Studierende an den Folgeveranstaltungen Mikro II /Makro II sowie deren Klausuren teilnehmen. Gleiches gilt für Statistik I und II. Entsprechende Kenntnisse für die Veranstaltungen werden jedoch vorausgesetzt.

Wann findet die Klausureinsicht statt?

Die Klausureinsicht findet gewöhnlich in der 2. oder 3. Woche des neuen Semesters statt und wird nur an zweien Termin angeboten. Die Termine werden rechtzeitig vom Prüfungsamt bekanntgegeben und u.a. auf der Fachschaftshomepage veröffentlicht.

Die Klausuren werden nur bei Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) ausgehändigt (NICHT Studentenausweis). Einsicht darf nur ein Mal alleine genommen werden, entweder vom Prüfling oder von einem Bevollmächtigten. Von den Klausuren dürfen keine Ablichtungen (Kopie, Einscannen, Foto) gemacht werden, Missachtung gilt als nachträglicher Täuschungsversuch.

Bitte bringt – soweit möglich – kein Handy, Jacke, Taschen o.ä. mit, da diese am Eingang abgelegt werden müssen.

 

WAHLMODUL 

Stand: Juli 2017

Woraus besteht das Wahlmodul?

  • BWL
    • 30 KP
    • mindestens 3 Kurse aus WiWi
    • darunter mindestens 1 VWL-Kurs (6 KP)
    • maximal 6 KP durch SFA (Studienbegleitende Fremdsprachen-Ausbildung) oder Praktikum, zusätzlich maximal 6 KP durch Rhetorik möglich
  • VWL bei einem Schwerpunkt
    • 48 KP
    • mindestens 6 Kurse aus WiWi
    • darunter mindestens 3 VWL-Kurse (18 KP) und mindestens 1 BWL-Kurs (6 KP)
    • maximal 6 KP durch SFA (Studienbegleitende Fremdsprachen-Ausbildung) oder Praktikum, zusätzlich maximal 6 KP durch Rhetorik möglich
  • VWL bei zwei Schwerpunkten
    • 24 KP
    • mindestens 2 Kurse aus WiWi
    • darunter mindestens 1 BWL-Kurs (6 KP)
    • maximal 6 KP durch SFA (Studienbegleitende Fremdsprachen-Ausbildung) oder Praktikum, zusätzlich maximal 6 KP durch Rhetorik möglich
  • IVWL
    • 18 KP
    • mindestens 3 Kurse aus WiWi
    • darunter mindestens 1 BWL-Kurs (6 KP) sowie 2 VWL-Kurse (12 KP)
  • Winfo
    • 16 KP
    • mindestens 2 Kurse aus WiWi

Kann ich durch Überschießen im Wahlmodul auf über 180 ECTS kommen?

Im Bachelor-Wahlmodul kann man durch die Einbringung des letzten WiWi-Kurses die KP-Gesamtanzahl um max. 4 KP überschreiten, d.h. man hat am Ende nicht 180 KP, sondern 184 KP.

Ein Überschießen ist aber nur mit dem letzten eingebrachten Kurs imj Wahlmodul möglich, also wenn im Wahlmodul noch KEINE 30 KP (bei BWL und VWL) bzw. 18 KP (bei IVWL) bzw. 16 KP (bei Winfo) verbucht sind. Als verbucht ist ein Kurs anzusehen, wenn für einen WiWi-Kurs ein Anerkennungsantrag gestellt wurde oder zu einem WiWi-Kurs die Anmeldung erfolgt ist. Wer schon 30 KP im Wahlmodul hat, kann sich für KEINE Klausur mehr anmelden und auch NICHT mehr die Anerkennung eines Kurses aus anderen Fakultäten beantragen.

Beispiel 1: Ein BWL- oder VWL-Student muss im Wahlbereich 30 KP erbringen. Wenn jemand bereits 4 "Standard"-Bachelorkurse mit je 6 KP abgelegt hat und zusätzlich einen Rhetorikschein mit 4 KP eingebracht hat, hat er im Wahlbereich noch regulär 2 KP frei und kann durch die Überschussregelung nun auch noch eine 6-KP-Veranstaltung einbringen.

Beispiel 2: Bei einem BWL- oder VWL-Studenten sind folgende Kurse verbucht: 6 + 6 + 8 + 10 = 30 KP. In diesem Fall ist die Anmeldung/Anerkennung eines weiteren Kurses NICHT mehr möglich.

Diese Überschießregelung gilt auch nur für WiWi-Kurse. Wenn jemand z.B. zwei SFA-Kurse mit je 4 KP einbringt, werden vom zuletzt eingebrachten Kurs 2 KP abgeschnitten. Falls jemand die Einbringung gleichzeitig beantragt, muss er im Antrag angeben, bei welchem Kurs er 4 KP möchte und bei welchem nur 2 KP.

Formlose Anträge auf Anrechnung bitte immer im Prüfungsamt im Zimmer PT-1.1.2 zusammen mit Kopien der Scheine abgeben. Die Original-Scheine müssen kurz vorgezeigt werden.

In welchem Umfang kann ich Sprachkurse im Wahlmodul einbringen?

Obwohl das Einbringen von Sprachscheinen grundsätzlich auf 6 KP beschränkt ist, können auch Sprachkurse mit einer Wertigkeit von z.B. 8 KP eingebracht werden. Diese werden dann nur mit einer Kreditpunktzahl von 6 im Wahlmodul angerechnet, die überhängenden Punkte werden abgeschnitten.

Analoges gilt, wenn z.B. bereits ein Sprachkurs mit 4 KP eingebracht wurde und man einen weiteren anrechnen lassen möchte. Dieser zweite Kurs wird dann nur mit einer Wertigkeit von 2 KP im Wahlmodul angerechnet, damit insgesamt die Grenze von 6 Kreditpunkten nicht überschritten wird.

Wir raten euch dazu eure Sprachscheine erst am Ende eures Studiums anerkennen zu lassen, damit ihr euch gegebenfalls aussuchen könnt, bei welchem Kurs die Wertigkeit begrenzt werden soll.

Kann ich einen Kurs im Wahlmodul streichen lassen?

Eine erstmals abgelegte Prüfung innerhalb des Wahlmoduls kann auf schriftlichen Antrag an das WiWi-Prüfungsamt gestrichen werden. Im Falle einer nicht bestandenen Prüfung muss der Antrag spätestens einen Monat nach Bekanntgabe der Note vorgelegt werden; bei einer bestandenen Prüfung kann der Antrag bis zur Beantragung des Zeugnisses eingereicht werden. Eine gestrichene Kursprüfung darf nicht erneut abgelegt werden. Pro Studiengang kann von dieser Möglichkeit nur einmal Gebrauch gemacht werden.

 

BACHELORARBEIT 

Stand: Juli 2017

Wie melde ich mich für die Bachelorarbeit an?

Die Anmeldung zur Bachelorarbeit unterscheidet sich je nach Studiengang:

BWL - egal ob die Arbeit im Sommer oder im darauffolgenden Winter geschrieben werden soll

  • Bis circa Mitte Dezember kann man im FlexNow eine Präferenzliste aus bis zu acht Lehrstühlen angeben, bei denen man gerne schreiben möchte.
  • Diese Anmeldung zählt für das kommende Sommersemester und für das daraffolgende Wintersemester.
  • Anfang Januar bekommt man Bescheid, ob man seinem Wunschlehrstuhl zugeteilt wurde oder nicht. Ab April/Mai beginnt dann bei den meisten Lehrstühlen die Schreibphase.
  • Um sich anzumelden, benutzt man dieses Anmeldeformular (PO 2007) bzw. Anmeldeformular (PO 2011).
  • Wenn man im Wintersemester schreiben möchte, muss man sich ebenfalls im Winter (und zwar ein Jahr vorher!!!) anmelden. Nach der Zuteilung kann man mit dem Lehrstuhl einen Beginn im Winter absprechen.

VWL, IVWL, WInfo

Hier gibt es kein Zuteilungsverfahren; die Bachelorarbeiten werden mit den Lehrstühlen individuell ausgemacht.

 

Ausland 

Wie kann ich im Ausland studieren?

Alle nötigen Informationen zum Auslandsstudium findet ihr auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes. Dort findet ihr die nötigen Formulare, eine Übersicht aller angebotenen Austauschplätze sowie Erfahrungsberichte.

Zu beachten ist, dass die Bewerbung für z.B. das 5./6. Semester bereits zu Beginn des 3. Semesters ist! Ihr solltet euch also rechtzeitig darum kümmern. Wir helfen euch natürlich gerne bei der Planung eurer 2. Studienphase.

Zeugnis 

Was steht auf meinem Bachelor-Zeugnis?

Das Bachelorzeugnis beinhaltet:

  • den absolvierten Bachelorstudiengang,
  • das Schwerpunktmodul (nicht bei IVWL),
  • die abgelegten Kurse mit Note und Modul-Zuordnung,
  • die aus dem Ausland angerechneten Kurse mit Note und Modul-Zuordnung sowie dem Namen der Hochschule,
  • die Durchschnittsnoten für die einzelnen Module,
  • das Seminar (nur VWL und IVWL) mit Note,
  • das Projektseminar (nur Winfo) mit Note,
  • das Thema der Bachelorarbeit mit Note und Name des Prüfers und Schwerpunktmodul-Zuordnung, sowie
  • die Gesamtnote, die sich als - mit Kreditpunkten gewichtete - Durchschnittsnote aus den Noten der Module, Bachelorarbeit sowie evtl. (Projekt)Seminar errechnet.

Durchschnittsnoten werden stets nach der 2. Nachkommastelle abgeschnitten.

Ein Beispiel-Zeugnis hängt im Schaukasten vor dem Prüfungsamt aus.